Ihre Wege zu uns

Verordnungsweg:

Folgende Berufsgruppen und Institutionen können logopädische Verordnungen ausstellen:

  • Hausärzte
  • Kinderärzte
  • Zahnärzte (seit 1.07.2017 dürfen auch Zahnärzte logopädische Verordnungen ausstellen)
  • Kieferorthopäden
  • Neurologe
  • HNO-Ärzte
  • Pädaudiologen
  • Krankenhäuser (nach stationärer Entlassung)/ Unikliniken/ SPZ/ Kinder- und Jugendpsychiatrie der Vitos-Kliniken/ Jugendamt (SGB §VIII, 36 )

Ohne Verordnung:

Sie haben zudem die Möglichkeit, unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Alle Leistungen sind ebenfalls als Hausbesuche mögliche (dies muss auf der Verordnung entsprechend gekennzeichnet werden).

Anfahrt und Kontaktinformationen finden Sie hier.

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